Rede
Berlin, 30.04.2004 - Deutscher Bundestag
2./3. Lesung - Europarechtsanpassungsgesetz Bau
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beraten heute abschließend ein wichtiges Gesetz, das vor allem für die Städte und Gemeinden aber auch für Investoren von großer Bedeutung ist.
CDU und CSU haben von Anfang an signalisiert, konstruktiv an den Beratungen mitzuwirken. Wir haben auch von Anfang an deutlich gesagt, dass wir dem Gesetz zustimmen, wenn Sie unsere Vorstellungen und Änderungswünsche aufnehmen und die aus unserer Sicht notwendigen Korrekturen vornehmen.
Das haben Sie - in vielen manchmal zähen und schwierigen Verhandlungsrunden - letztlich gemacht. Das Gesetz trägt so durch eine Reihe von vereinbarten Änderungen auch unsere Handschrift.
Trotzdem möchte und muss ich einige kritische Anmerkungen machen: Ich kann dabei nahtlos an die Europa-Debatte von heute Vormittag anschließen.
Ursache und Anlass des Gesetzgebungserfahrens sind, wie der Name "Europarechtsanpassungsgesetz" schon sagt - im übrigen ein furchtbarer Begriff – europarechtliche Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen; konkret: die sog. Plan-UP, d.h. also die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme.
Das ganze ist so komplex und so kompliziert, dass die Regierung eine Expertenkommission einsetzen musste, um die europarechtlichen Ansprüche zu prüfen und zu bewerten.
Unser Ziel in der Union war, im Interesse der Kommunen diese europarechtlichen Anforderungen bei der Umsetzung auf ein Minimum zu begrenzen und so einfach wie möglich zu gestalten. Ich denke, das ist auch gelungen.
Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, durch die Vorgaben von Brüssel waren unsere Gestaltungsspielräume begrenzt. Ich hätte mir gewünscht, dass unsere Bundesregierung vorher im Ministerrat in Brüssel – als es um den Erlass der europäischen Richtlinie ging – den Fingen hebt und kritisch hinterfragt, ob die europäische Richtlinie überhaupt notwendig ist. Wir erleben ständig, dass die Europäische Kommission Kompetenzen an sich zieht. Sie erlässt Richtlinien, die Kommunen betreffen und die wir anschließend in nationales Recht umsetzen müssen. Nach unserem Europaverständnis muss Brüssel nicht in die kleinste Gemeinde hineinregieren.
Unsere Bundesregierung schaut entweder handlungsunfähig zu oder – noch schlimmer – versucht Themen vor allem aus dem Umwelt- und Naturschutzbereich, die sie in Deutschland nicht durchgesetzt bekommt, über Brüssel bei der Kommission einzuspeisen. Die EU-Richtlinie landet dann auf unserem Tisch.
Die Konsequenz ist eine weitere Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung und eine Eingrenzung der kommunalen Planungshoheit. Das wollen wir von der CDU und CSU nicht !
Die Städte und Gemeinden in Deutschland sind sehr wohl in der Lage, in eigener Zuständigkeit im Rahmen ihres verfassungsrechtlich verbürgten Selbstverwaltungsrechts über ihre städtebauliche Erneuerung und Entwicklung zu entscheiden. Dies gilt auch für Umweltbelange.
Ich sage dies nicht ohne Grund: Denn wir haben diese Woche im Ausschuss erneut eine Vorlage der Europäischen Kommission auf dem Tisch, in der sich Brüssel mit Fragen der Städtepolitik, der Stadtgestaltung, der Steuerung von Flächennutzung und des innerstädtischen Verkehrs beschäftigt.
Das geht Brüssel gar nichts an. Und es widerspricht eindeutig dem Subsidiaritätsprinzip. Wir fordern die Bundesregierung auf, dem frühzeitig entgegenzusteuern. Ich rege an, dass wir uns mit diesen Fragen nicht nur im Ausschuss sondern auch im Plenum des Deutschen Bundestages generell einmal auseinandersetzen.
II. Doch zurück zum Baugesetzbuch:
Der Kollege Spanier hat einige wesentliche Punkte, die das neue Gesetz beinhaltet dargestellt. Ich will sie nicht alle wiederholen. Aber einige ergänzende Bemerkungen seien gestattet:
Planspiele im Bau- und Planungsrecht, an denen unterschiedliche Gemeinden, Städte und Kreise beteiligt werden, haben eine lange Tradition. Wir sind dem Ministerium dankbar, dass es diese Gesetze vorbereitende Modelle früherer Bauminister aus unserer Regierungszeit übernommen hat. Es hat sich bezahlt gemacht. Die Planspielgemeinden, bei denen ich mich auch im Namen unserer Fraktion bedanke, haben uns eine hervorragende Entscheidungsgrundlage geliefert.
Es wäre nur vorteilhaft, wenn die frühzeitige Erprobung der Auswirkungen von Gesetzen auch in anderen Politikfeldern erfolgen würde.
Dazu zähle ich das Steuerrecht genauso wie das Umweltrecht, die Sozialgesetzgebung oder auch aktuell die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Die rot-grüne Regierung könnte sich und den Menschen in unserem Land manches Chaos ersparen.
III. Wir haben in der Union das heute zu entscheidende Gesetz unter zwei wesentlichen Fragestellungen geprüft:
1. Trägt die Veränderung zur Stärkung der kommunalen Planungshoheit und damit zur Verbesserung der kommunalen Selbstverwaltung bei ?
und 2. wie kann Bürokratie beseitigt oder zumindest weiter abgebaut werden ?
1.
Die meisten Städte und Gemeinden in Deutschland stehen finanziell mit dem Rücken an der Wand. Viele falsche politische Entscheidungen der rot-grünen Bundesregierung der letzten Jahre haben dies maßgeblich zu verantworten. Kommunale Selbstverwaltung findet in vielen Gemeinden schon allein aus finanziellen Gründen so gut wie nicht mehr statt.
Die Kommunen wissen nicht mehr, wie sie ihre Haushalte bewältigen sollen. Deshalb dürfen sie nicht mit weiteren Aufgaben belastet werden. Der Abbau von öffentlichen Aufgaben ist das Gebot der Stunde. Das gilt auch für dieses Gesetz.
Für die Union ist es wichtig, dass die Kommunen einerseits weitere vernünftige Handlungsspielräume erhalten und andererseits von kostenträchtigen bürokratischen Hemmnissen befreit werden, so dass eine echte Entlastung spürbar wird. Dazu tragen viele in den letzten Monaten von der Union gemeinsam mit der FDP durchgesetzte Änderungen und Korrekturen bei.
So bleibt z.B. die Außenbereichssatzung als wichtiges einfaches Planungsinstrument, das vor allem Gemeinden im ländlichen Raum hilft. Und es ist gelungen durchzusetzen, dass die Außenbereichssatzung von europarechtlichen Anforderungen zum Umweltschutz verschont wird. Das war gar nicht einfach.
Die vorgesehene Einführung von Vorrangs, Eignungs- und Belastungsflächen wird gestrichen. Der Wegfall dieses neuen bürokratischen Monsters ist investitionsfreundlich und vor allem für die Landwirtschaft und den Gartenbau vorteilhaft.
Neu im Planungsrecht ist, dass die Gemeinden auf der Ebene des Flächennutzungsplans künftig Anträge auf Baugenehmigungen im Außenbereich zurückstellen können. Windenergieanlagen waren davon zunächst ausgeschlossen.
Wir konnten uns durchsetzen, dass dies künftig bei allen privilegierten Vorhaben gilt, also auch bei Anlagen zur Erzeugung von Windenergie, ein politischer Streitpunkt, der bis zur letzten Minute offen war und am Schluss doch einvernehmlich geregelt wurde. So hat die Gemeinde künftig das Recht, ein Baugesuch für ein Jahr zurückzustellen.
Hinzu kommt die Bearbeitungszeit für die Baugenehmigung – höchstens jedoch sechs Monate. In der kommunalen Praxis bedeutet dies insgesamt 18 Monate. Konkret heißt das, wenn ein Investor für eine Windenergieanlage eine Baugenehmigung im Außenbereich beantragt, haben die Kommunen künftig die Möglichkeit maximal 1 ½ Jahre ihre Flächennutzungspläne sorgfältig zu prüfen, um geeignete Standorte auszuweisen.
In Verbindung mit dem neuen Instrument der Teil-Flächennutzungpläne werden so die Gemeinden in die Lage versetzt, ihre eigenen Planungsvorstellungen erheblich besser als heute durchzusetzen.
Wichtig für uns ist in diesem Zusammenhang auch die neu in das Gesetz aufgenommene Rückbauverpflichtung. So müssen künftig privilegierte Vorhaben im Außenbereich, also auch Windenergieanlagen, wenn sie – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr betrieben werden, entfernt werden.
Die Gemeinden haben das Recht, sich diese Rückbauverpflichtung durch Bürgschaften sichern zu lassen, damit auch bei insolventen Investoren gewährleistet ist, dass die Landschaft bei aufgegebener Nutzung in den vorherigen Zustand zurückgesetzt werden kann.
Bei Anwendung der neuen kommunalen Steuerungsmöglichkeiten im Außenbereich können die Gemeinden künftig, sei es bei der Windenergienutzung oder in anderen Bereichen, wieder mehr als bisher gestalten. Wir haben damit eine wichtige Verbesserung einmal zum Schutz des Außenbereichs und der Landschaft erreicht, die Situation für die Landwirtschaft erleichtert und gleichzeitig die kommunale Planungshoheit gestärkt.
Um es klar zu sagen: Wir wollen erneuerbare Energien dort stärken, wo sie Sinn machen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Aufnahme der Privilegierung von Biomassenanlagen zur Herstellung und Nutzung von Energie in den Katalog der künftig im Außenbereich zulässigen Vorhaben.
Wir waren uns über die Fraktionen hinweg einig, dass zum Schutz des Außenbereichs die Priviligierung für Biomasseanlagen auf 0,5 MW installierte elektrische Leistung beschränkt werden soll. Größere Vorhaben bedürfen eines Bebauungsplans oder eines Vorhaben- und Erschließungsplans.
Durch die vorgenommene Einschränkung soll vermieden werden, dass wir in einigen Jahren bei der Biomasse eine vergleichbare Diskussion wie heute bei der Windenergie haben.
2.
Lassen Sie mich noch zu unserem zweiten wichtigen Ziel, Bürokratie abzubauen und die öffentliche Verwaltung weiter zu entlasten, einige Bemerkungen machen:
In den Verhandlungen wurde erreicht, dass zusätzlich zu dem im Gesetz vorgesehenen Abbau von Genehmigungserfordernissen auf weitere Genehmigungen verzichtet werden kann – sei es in Sanierungsgebieten oder bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen, um nur einige zu nennen. Dies sind wenn auch nur kleine aber dennoch wichtige Schritte zur Deregulierung und Entbürokratisierung, die dem bauwilligen Bürger oder Investor entgegen kommen und die Verwaltung entlasten.
Wir konnten ferner durchsetzen, dass künftig die vorgeschriebene Genehmigung von Grundstücksteilungen endlich ersatzlos gestrichen wird. Ich habe bei der letzten Novelle des BauGB von 1997 als Berichterstatter der seinerzeitigen Regierungsfraktion von CDU und CSU versucht, diese überflüssige Genehmigung, die nur Arbeit macht und nichts bringt, ersatzlos zu streichen.
Das ist im Vermittlungsverfahren an der damaligen SPD-Opposition im Bundesrat gescheitert.
Heute – sieben Jahre später – kann ich als Oppositionspolitiker sagen: wieder ein Stück überflüssige Bürokratie weniger und das ohne Vermittlungsverfahren. Sie sehen, meine Damen und Herren, Politik ist das Bohren dicker Bretter, aber wenn man langen Atem hat und lang genug bohrt, kommt irgendwann auch der Erfolg.
IV.
Zum neu aufgenommenen Stadtumbau und zur Sozialen Stadt möchte ich nur soviel sagen: Wohnungsleerstand und Verfall der Innenstädte sprechen eine eigene Sprache. Wir müssen den veränderten städtebaulichen Strukturen auch im Baugesetzbuch Rechnung tragen. Das ist unstrittig.
Nur: Die Bestimmungen zur Sozialen Stadt und zum Stadtumbau bleiben Lyrik, wenn die finanzielle Untersetzung fehlt und die Kommunen nicht mehr in der Lage sind, dieses Programm auszuführen. Kommunen, die finanziell am Ende sind und am Tropf des Regierungspräsidenten hängen, nützt das beste Programm nichts.
Das Programm Stadtumbau West sollte dieses Jahr beginnen. Wenn ich es richtig sehe, erfolgt der Start frühestens in 2005, vielleicht abgesehen von einigen Wahlkampfbewilligungs-bescheiden in Nordrhein-Westfalen. Wir können deshalb nur dringend an Sie appellieren: Beuten Sie die Kommunen nicht weiter aus.
Nur starke Städte und Gemeinden sind in der Lage ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen. Und wir brauchen leistungsfähige Kommunen, die das heute zu beschließende Gesetz mit Leben erfüllen.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Wir haben in vielen Verhandlungsrunden einen ordentlichen Kompromiss erzielt, auch wenn das eine oder andere offen bleibt.
Sie sind, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, in vielen Punkten weit auf unsere Vorstellungen eingegangen, dessen bin ich mir bewusst. Aber gerade dadurch ist das Gesetz besser geworden. Das Beispiel zeigt, dass bei gutem Willen es in der Politik nach wie vor möglich ist, fraktionsübergreifend etwas vernünftiges zustandezubringen.
Ich danke allen, die dazu beigetragen haben und empfehle meiner Fraktion guten Gewissens: Zustimmung.
Vielen Dank!