Peter Götz, MdB

Rede

Berlin, 17.10.2003

 

Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Grünbuch der EU-Kommission zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse - Kommunale Selbstverwaltung sichern und fortentwickeln“ (Bundestagsdrucksache 15/1326)

 

(Es gilt das gesprochenen Wort)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Rechtsunsicherheit ist das letzte, was wir in einem Rechtsstaat brauchen. Aber genau das haben wir im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge in Europa.

 

Betroffen sind Dinge wie Wasserversorgung und -Entsorgung, umweltgerechte Abfallwirtschaft, öffentlicher Verkehr, soziale Sicherung, kulturelle Angebote, Sport- und Freizeiteinrichtungen und anderes mehr.

 

In Deutschland entscheiden darüber überwiegend die Gemeinden und Gemeindeverbände und sie haben riesige Probleme bekommen. Die Rechtslage ist unklar. Was dürfen sie noch selber machen, was müssen sie ausschreiben? Welche Beihilfen dürfen aus öffentlichen Mitteln zur Finanzierung von Gemeinwohlverpflichtungen bezahlt werden? In welche Bereiche sollen noch langfristige Investitionen gehen, wo müssen die Gemeinden sich zurückziehen.

 

Grund dafür ist ein Zielkonflikt im zusammen wachsenden Europa. Wir wollen zwei Dinge gleichzeitig.

 

Wir wollen den europäischen Binnenmarkt. Waren und Dienstleistungen sollen europaweit grenzüberschreitend frei im Wettbewerb stehen: ein riesiger Markt, der Europa weltweit noch wettbewerbsfähiger macht.

 

Gleichzeitig wollen wir bei der Daseinsvorsorge völlig zu Recht nicht die Nachteile von einem plumpen Manchester-Kapitalismus in Kauf nehmen. Für bestimmte Leistungen wollen wir - und will auch die EU - Ausnahmen von der reinen Wettbewerbslehre. Die meisten zumindest wollen es. Manche glauben auch, der Markt macht es in jedem Fall besser und billiger. Aber so schlicht sind die Zusammenhänge nicht.

 

Die Leistungen, von denen hier die Rede ist, nennt die EU „Leistungen von allgemeinem Interesse“. In Deutschland heißen sie „Daseinsvorsorge“. Sie sollen überall und für jedermann wichtige Grundversorgung kontinuierlich, in guter Qualität und zu erschwinglichen Preisen und umweltfreundlich zur Verfügung stehen. Wir wollen, dass über diese Leistungen demokratisch vor Ort und bürgernah entschieden wird und nicht nach den Gesetzen des Profits allein und auch nicht nach den Vorstellungen von Brüsseler Beamten.

 

Wenn ich eben von dem möglicherweise erzwungenen Rückzug der Gemeinden gesprochen habe, dann ist das ein sehr ernster Vorgang mit unabschätzbaren Folgen für unser Land.

 

„Zurückziehen“ hieße riesige Vermögenswerte aufzugeben. Es hieße Strukturen aufzugeben, die nur sehr langfristig und mit ungeheuren Kosten wieder aufgebaut werden könnten. Wenn die Privatisierung scheitert, wären viele bewährte leistungsfähige Systeme wohl ein für alle mal verloren. Und ob eine erzwungene Liberalisierung die Angebote besser und billiger und dabei immer noch sicher machen würde, das ist mehr als fraglich.

 

Komplexe Dienstleistungen wie Wasser, Verkehr, Abfall neigen am Markt zu Monopol- und Oligopolbildung. Wenn das passiert, steigen bekanntlich die Preise und sinkt die Qualität. Wenn wir versuchen wollten, das zu verhindern und die Einhaltung von Gemeinwohlinteressen durch private Anbieter wirksam zu kontrollieren, dann bräuchten wir Aufsichtsbehörden. Die sind teuer, bürokratisch und korruptionsanfällig.

 

Das, meine Damen und Herren, sind Chancen und Risiken der Liberalisierung von Daseinsvorsorge durch zentralistische bürgerferne Regelung.

 

Weil es in diesem Zielkonflikt keine einfachen Antworten gibt, hat ihn das EU-Recht in den europäischen Verträgen auch nicht klar aufgelöst. Für die Forderung nach umfassender Liberalisierung der Daseinsvorsorge lassen sich genau so aussagekräftige Artikel finden wie für wie eine Sonderstellung der Daseinsvorsorge. So entsteht die Rechtsunsicherheit.

 

Deshalb begrüße ich ausdrücklich das Grünbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, das die EU-Kommission vorgelegt hat.

 

Ein EU-Grünbuch ist kein Rechtsdokument. Es soll in schwierigen Fragen im Vorfeld von Rechtsetzung die Debatte transparent machen und ordnen.

 

Genau das erreicht auch dieses Grünbuch. Bis zum 15. September konnten Stellungnahmen zu insgesamt 30 Fragen im Grünbuch an die EU-Kommission abgegeben werden. Bis zum Ende des Jahres will Brüssel entscheiden, ob und wenn ja welche Rechtsnorm erlassen werden soll.

 

Gedacht ist in erster Linie an eine Rahmenrichtlinie. Solche Richtlinien sind Rechtsakte, die erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen, damit sie wirksam werden. Möglich wäre nur eine sehr allgemein gehaltene Richtlinie. Denn die „Leistungen von allgemeinem Interesse“ entziehen sich klarer Definitionen:

 

- Was genau ist allgemeines Interesse oder Gemeinwohl bei einer Leistung?

- Wie kann man den Wert des Gemeinwohls in Euro messen?

- Wo liegt die Grenze zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Dienstleistungen?

- Wie zieht man die Grenze zwischen rein örtlichen Angeboten und solchen, die auch grenzüberschreitend sind?

 

Den Fachleuten ist klar, dass die Antworten auf diese Fragen je nach gesellschaftlicher Tradition unterschiedlich beantwortet werden müssen und dass sie sich überall im Zeitverlauf ändern.

 

Es könnte mit einer europäischen Richtlinie auch nur schwerlich, wenn überhaupt, mehr Rechtssicherheit herbeigeführt werden.

 

Wir müssen mit dem beschriebenen Zielkonflikt grundsätzlicher umgehen, wenn wir zu der richtigen politischen Weichenstellung kommen wollen.

 

Die Position der CDU und CSU ist klar: Wir stehen fest auf dem Boden des Subsidiaritätsprinzips.

 

Europa darf keine Kompetenzen in Bereichen bekommen, die Mitgliedsstaaten oder ihren Gemeinden und Regionen besser selbständig regeln können. Das führt zu bürgerfernen, bürokratischen und unpraktischen Lösungen.

 

Warum sollen Beamte in Brüssel darüber entscheiden, wie die Wasserversorgung in einer lettischen Kleinstadt, in einem griechischen Dorf, auf Rügen oder in Düsseldorf organisiert wird? Es reicht, dass Umweltstandards eingefordert werden und das haben wir.

 

Warum sollen Beamte in Brüssel sich einmischen in die Angelegenheiten des Musiktheaters in Slowenien, in Finnland oder in Hof? Vor Ort wissen die Menschen besser, wie sie es haben wollen und wie es organisieren und bezahlen. Dahinter stehen lange wertvolle Traditionen. Die dürfen nicht zentralistisch zerstört werden.

 

Meine Damen und Herren,

das Subsidiaritätsprinzip ist im Entwurf für die neue EU-Verfassung hervorragend dargestellt. Dafür haben unsere Vertreter im Konvent erfolgreich gekämpft.

 

Aber ein Satz, der nur einen Tag vor Beendigung der Arbeit des Konvents hineingeschrieben worden, der muss wieder heraus. Sonst wird das klare Bekenntnis zur Subsidiarität in der Verfassung wieder unklar.

 

In Artikel III, Absatz 6 steht nun der Vorschlag, dass die Grundsätze und Bedingungen der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zukünftig durch europäische Gesetze festgelegt werden sollen.

 

Diese Ergänzung war eine reine Entscheidung des Präsidiums. Sie konnte nicht mehr diskutiert werden. Das ist schon vom Verfahren her nicht akzeptabel.

 

Dieser Satz, meine Damen und Herren, schafft wieder eine unklare Rechtslage. Denn er widerspricht in eklatanter Weise dem Verfassungs-„Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit“.

 

 

Darüber hinaus eilt er den Beratungen über die Debatte über das Grünbuch davon. Was soll die ganze Debatte, wenn der Verfassungstext das Ergebnis vorwegnimmt? Eine europäische Regelungskompetenz für die Daseinsvorsorge wird vorgeschrieben, während noch ganz Europa darüber diskutiert, ob das überhaupt notwendig ist.

 

Ich fordere die Bundesregierung auf, als Ansprechpartner der EU-Kommission kraftvoll für die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips einzutreten und in der bevorstehenden Regierungskonferenz für die Streichung dieses Satzes aus der Verfassung zu sorgen.

 

Meine Damen und Herren,

wir wollen, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland über die Grundversorgung der Bürger weiterhin selbst entscheiden.

 

Wir wollen, dass das kommunale Wahlrecht zwischen Ausschreibung, Direktvergabe und kommunaler Eigenproduktion erhalten bleibt.

 

Das muss nicht für alle Aufgaben gelten. Die großen netzgebundenen Leistungen, sei es nun Strom, Gas oder Telekommunikation, die brauchen selbstverständlich klare europaweit gültige Regelung. Aber wir brauchen sie nicht für örtliche Leistungen im Interesse des Gemeinwohls, die von Privaten nicht oder nicht besser erbracht werden können.

 

Ich will ausdrücklich klarstellen: wir sind nicht gegen Wettbewerb, nicht gegen den europäischen Binnenmarkt und nicht gegen Liberalisierung. Wir wollen, dass auch die Daseinsvorsorge im Einklang mit dem Wettbewerbsprinzip steht und dass keine neuen Bereichsausnahmen von den Wettbewerbsregeln der europäischen Verträge entstehen.

 

Aber wir sind eindeutig gegen Zuständigkeiten der EU für Dinge, die vor Ort besser entschieden werden können und die überwiegend lokale Bedeutung haben.

 

Meine Damen und Herren,

in Deutschland fällt nicht der Strom aus. Immer fließt gesundes Wasser aus dem Hahn. Die Busse fahren. Abfall und Abwasser werden umweltgerecht entsorgt. Unser Trinkwasser gehört zu den besten der Welt. Städte, Gemeinden und Landkreise sorgen für Grundversorgung auf höchstem Niveau.

 

Dieses Leistungsniveau ist nicht selbstverständlich. Das belegen die Katastrophenmeldungen aus immer mehr Ländern, zuletzt aus Italien und den USA.
Dramatische Versorgungslücken mit riesigen volkswirtschaftlichen Kosten häufen sich. Verlässlichkeit und Qualität sinken. Privatisiertes britisches Wasser ist überwiegend schlecht und teuer. Das können Sie nicht bedenkenlos trinken. Die Unfälle im privaten öffentlichen Verkehr machen immer wieder Schlagzeilen. Nicht bei uns. Dafür sorgen die Kommunen und dabei soll es bleiben.

 

Meine Damen und Herren,

die Menschen wissen dies. Sie sind für den direkten Einfluss der Kommunen auf die Grundversorgungsleistungen und wehren sich immer öfter mit Bürgerbegehren gegen den Verkauf von Stadtwerken. Trotz Liberalisierung bauen die Stadtwerke ihre Marktposition aus. Stromversorgung (43 %) und Gasversorgung (70 %) bleiben kommunale Dienste. Nur 2 % der Stadtwerkekunden haben sich nach der Privatisierung der Energiemärkte für neue Versorger entschieden.

 

Die Städte, Gemeinden und Landkreise stellen sich dem Wettbewerb. Aber sie wollen und müssen die Entscheidung darüber haben, wie die Grundversorgung vor Ort am besten und am effizientesten erfolgen soll. Privatisierung kann die beste Lösung sein. Es kann im Einzelfall auch heißen, die Gemeinde macht es selbst.

 

Das Nebeneinander mehrerer Modelle, warum nicht unterschiedlich je nach Entscheidung des Stadtrats, führt auch zu Wettbewerb. Kein Bürgermeister oder Landrat kann sich schlechtere Leistung oder hohe Kosten leisten als an vergleichbaren Orten. Denn er und seine Partei würden damit ihre Wiederwahl gefährden.

 

„Modernisierung statt erzwungene Liberalisierung“ ist die richtige Antwort auf diese ordnungspolitische Frage.

Die Kommunalpolitiker der Union lehnen deshalb eine „Zwangsentkommunalisierung“ durch Brüsseler Entscheidungen bei wichtigen Grunddienstleistungen entschieden ab.

 

Deshalb meine Forderung:

- keine Zuständigkeit Europas für örtliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

- zumindest zu diesem Zeitpunkt keine Rahmenrichtlinie aus Brüssel für Leistungen von allgemeinem Interesse.