Rede
Berlin, 09.11.2006 - Deutscher Bundestag
2./3. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (Drs 16/2496)
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Das Wort hat jetzt der Kollege Peter Götz von der CDU/CSU-Fraktion.
Peter Götz (CDU/CSU):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung abschließend über das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte und entscheiden nachher darüber. Damit haben wir ein weiteres wichtiges Ziel dieser Koalition erreicht.
Im Koalitionsvertrag steht unter der Überschrift "Stadtentwicklung als Zukunftsaufgabe" unter anderem - ich zitiere -:
Zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme und zur Beschleunigung wichtiger Planungsvorhaben, vor allem in den Bereichen Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastrukturausstattung, werden wir das Bau- und Planungsrecht für entsprechende Vorhaben zur Stärkung der Innenentwicklung vereinfachen und beschleunigen.
Wir werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen erhalten und wenn nötig ausbauen, um die Innenstädte als Einzelhandelsstandorte zu erhalten sowie um die lokale Ökonomie und die Nutzungsvielfalt zu stärken.
Heute können wir Vollzug melden. Wir haben unser Ziel bereits im ersten Regierungsjahr dieser Koalition erreicht.
Lassen Sie mich Ihnen, den Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause, im Namen meiner Fraktion Danke sagen. Auch danke ich den Planspielgemeinden. Sie haben durch ihre Mitwirkung einen maßgeblichen Anteil an der zügigen Beratung und an der Qualität dieses Gesetzentwurfes. So war es möglich, frühzeitig und in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen Probleme zu lösen und Defizite auszuräumen. Uns allen empfehle ich, die im Bau- und Planungsrecht seit Jahrzehnten bewährte Tradition der vorbereitenden Planspiele auch in Zukunft fortzuführen. Schließlich danke ich auch Ihnen, Herr Staatssekretär Großmann - schön, dass Sie noch hier sind -, Ihrem Kollegen, Herrn Lütke Daldrup, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses für die sehr konstruktive Zusammenarbeit bei den verschiedenen Beratungen bis zum heutigen Tage.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Wir schaffen mit diesem Gesetz neue Handlungsspielräume für die Länder, für die Kommunen und für private Investoren. Wir schützen durch Stärkung der Innenentwicklung den Außenbereich und damit Natur und Umwelt. Wir bauen massiv Bürokratie ab. Wir erleichtern Investitionen, vor allem wenn es um die Schaffung von Arbeitsplätzen und innerstädtischem Wohnraum oder um die Infrastrukturausstattung geht. Wir stärken die Urbanität der Städte und Gemeinden. Und wir geben den Kommunen neue Instrumente an die Hand, damit sie sich mit ihren Planungen verstärkt und leichter als bisher auf die Innenstädte konzentrieren und damit Flächen außerhalb der Siedlungen schonen können.
Wir alle wissen: Es ist wesentlich einfacher, auf der grünen Wiese ein neues Baugebiet auszuweisen, als im Innenbereich zusammen mit sehr vielen anderen Beteiligten Planungen anzugehen. Deshalb war und ist es richtig, dass wir es den Gemeinden künftig ermöglichen, für die Innenentwicklung Bebauungspläne zu schaffen, die in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren aufgestellt werden können. Schnelle, unbürokratische Verfahren im innerstädtischen Bereich müssen in Zukunft im Wettbewerb mit Bebauungsplanverfahren auf der grünen Wiese die Gewinner von Investitionsentscheidungen sein.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)
So verbessern wir die Möglichkeit zur schnellen Schaffung von Arbeitsplätzen und schützen gleichzeitig die Umwelt. Deshalb ist es verantwortbar und richtig, dass wir bei der Innenentwicklung auf eine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung mit dem damit verbundenen aufwendigen Verfahren einschließlich der Erstellung eines Umweltberichts verzichten, zumal europarechtlich dazu keinerlei Notwendigkeit besteht. Es ist auch richtig, bei innerörtlichen Projekten unter bestimmten Voraussetzungen auf einen naturschutzrechtlichen Ausgleich zu verzichten. Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich macht im Außenbereich Sinn. Aber innerörtlich ist diese Forderung schwer nachvollziehbar.
Wir sollten alles tun, um unsere Innenstädte und Ortskerne zu stärken. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung müssen wir uns mehr denn je auf die Belebung der innerörtlichen Brachflächen - ob Industrie-, Bahn-, Post- oder Konversionsbrachen - konzentrieren. Wir wollen, dass eine Renaissance pro Innenstadt entsteht. Innenentwicklung und Nachverdichtung durch kleinteilige Ergänzungen im Siedlungsbestand bieten erhebliche Kostenvorteile gegenüber Siedlungsentwicklungen und sind ökologisch und ökonomisch sinnvoller.
Die Kunst besteht darin, Antworten auf die folgenden Fragen zu finden: Wie können wir ohne Geld des Steuerzahlers die Innenstädte, aber auch Stadtteilzentren und Dörfer als Orte sozialer und kultureller Begegnungen stärken und so die Lebensqualität der dort lebenden Menschen erhöhen? Wie schaffen wir eine nachhaltige Investitionspolitik, durch die die Ökonomie und die Ökologie der Stadtentwicklung miteinander vereint werden?
Ich will einen weiteren Aspekt ansprechen - der Herr Staatssekretär hat dieses Thema auch angerissen -: Wir haben lange darüber diskutiert, wie wir private Initiativen bei der Stadtentwicklung rechtlich einbinden. Private Initiativen entstehen in Deutschland vermehrt, ob zur Errichtung von Kinderspielplätzen, Gewerbeparks oder Wohnungen. Diesem aus dem angelsächsischen Raum kommenden berechtigten Anliegen, das in der Fachwelt unter dem schönen Namen "Business-Improvement-Districts" bekannt ist, wollen wir Rechnung tragen.
Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir im Baugesetzbuch keine detaillierten Regelungen treffen sollten, die einheitlich von Flensburg bis Berchtesgaden gelten. Die Ansichten zu diesem Thema und die damit verbundenen Ansprüche sind zu differenziert und unterschiedlich. Ganz im Sinne des Föderalismus und im Geiste der Föderalismusreform wird die Ausgestaltung des neuen § 171 f des Baugesetzbuches daher Aufgabe der Länder werden.
Der Vorschlag ist ein Angebot an die Kommunen und Investoren, einvernehmlich Lösungen zu finden. Wir schaffen die Option. Ob und wie die Länder und Kommunen damit umgehen, ist ihre Sache. Damit wird unser Ziel erreicht, dass Bürgerschaft und Immobilienwirtschaft in die städtebaulichen Entscheidungen der Kommunen stärker einbezogen werden können.
Lassen Sie mich noch einige Punkte ansprechen, die uns wichtig sind. Wir haben eine weitere Anregung aus dem durchgeführten Praxistest aufgegriffen und die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche neu als Belang der Bauleitplanung benannt. Die Verbesserung einer verbrauchernahen Versorgung ist vor allem für ältere Menschen von Bedeutung.
Wir schaffen für die Kommunen wesentliche Erleichterungen beim Abschluss und der Abrechnung von Sanierungsverfahren. Vereinfachte Abrechnungsregelungen befreien die Städte und Gemeinden von überflüssiger Bürokratie. Die im bestehenden Recht vorhandene Pflicht der Gemeinden, ihre Flächennutzungspläne alle 15 Jahre überprüfen zu lassen, wird ersatzlos gestrichen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass die Kommunen sehr wohl in der Lage sind, eigenverantwortlich zu beurteilen, ob und wann sich ihre Stadtentwicklung verändert. Sie können das mit Sicherheit besser beurteilen als wir von Berlin aus. Dazu bedarf es keiner gesetzlichen Regelung und Gängelung.
Mit der Streichung der Überprüfungspflicht für Flächennutzungspläne werden den Kommunen unnötige Kosten erspart. Gleichzeitig wird auch hier überflüssige Bürokratie abgebaut.
Lassen Sie mich abschließend feststellen: Wir schaffen heute ein Gesetz für eine moderne Stadtentwicklung, das im Sinne der Subsidiarität den Ländern und Kommunen vielfältige Möglichkeiten eröffnet, unserem Anspruch "Vorfahrt für Arbeit" gerecht wird, neuen privaten Initiativen der Bürgerinnen und Bürger und der Immobilienwirtschaft eine rechtliche Basis schafft und gleichzeitig neue Perspektiven für die Innenentwicklung unserer Städte und Gemeinden eröffnet.
Wir schaffen ein Gesetz, das Natur und Umwelt schützt und damit auch einen Beitrag zum Klimaschutz - wir haben vorhin eine Debatte zu diesem Thema geführt - leistet, Verfahren vereinfacht und beschleunigt, Bürokratie vor allem in den Rathäusern abbaut und damit Zeit und Steuergelder spart. Wir leisten damit nach unserer Auffassung einen wichtigen Zukunftsbeitrag im Hinblick auf den wirtschaftlichen und demografischen Wandel in unserer Gesellschaft.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Die Städte und Gemeinden haben es in der Hand, den großen Instrumentenkasten, den das Baugesetzbuch bietet, zu nutzen und das Instrument herauszugreifen, das für ihren Patienten Innenstadt am besten geeignet erscheint.
Die erste Beratung des Gesetzentwurfs fand vor eineinhalb Monaten statt. Wir haben es geschafft, unseren ehrgeizig gesteckten Zeitplan einzuhalten, innerhalb weniger Wochen die parlamentarischen Beratungen abzuschließen und ein gutes Gesetz auf den Weg zu bringen. Es kann nach der erwarteten Zustimmung des Bundesrates am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft treten. Ich bin sicher, dass die Kommunen die neuen Möglichkeiten, die wir heute beschließen, sehr schnell aufgreifen werden, Herr Kollege Döring, damit in Deutschland zügig investiert werden kann, neue Arbeitsplätze entstehen und die Qualität unserer Innenstädte weiter verbessert wird.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)