Peter Götz, MdB

Rede

Berlin, 21.09.2006 - Deutscher Bundestag

 

1. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (Drs 16/2496)


Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:

 

Für die Union erteile ich Peter Götz das Wort.

 

Peter Götz (CDU/CSU):

 

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

In der Vorbereitung zum Koalitionsvertrag haben wir uns lange überlegt, ob es klug und richtig ist, in dieser Legislaturperiode das Bau- und Planungsrecht erneut in die Hand zu nehmen, zumal vor gut zwei Jahren mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau in einer umfassenden Novellierung des Baugesetzbuches eine Reihe von Vereinfachungen und Beschleunigungen beschlossen worden ist. Vieles spricht dafür, das Baugesetzbuch, dessen Umsetzung im Verwaltungsvollzug lange Vorläufe benötigt, nicht alle paar Jahre zu verändern. Dennoch war es richtig, dass wir vor einem Jahr im November in der Koalitionsvereinbarung das Ziel verankert haben, Planungsvorhaben für die Innenstadtentwicklung der Städte und Gemeinden zu erleichtern.

 

Für die Union möchte ich dankbar anmerken, dass die seit Jahrzehnten bei Veränderungen im Bau- und Planungsrecht bewährte Tradition der Planspiele - Herr Staatssekretär Großmann hat es angesprochen - auch bei diesem Gesetz angewandt worden ist und so gemeinsam und in enger Abstimmung mit ausgewählten Kommunen bereits frühzeitig die Auswirkungen gesetzlicher Änderungen getestet worden sind. Das soll uns ermutigen, dies auch in Zukunft bei anstehenden Änderungen auf diesem Gebiet zu tun. Ich würde mir wünschen, dass wir Vergleichbares auch bei anderen Gesetzen, also nicht nur im Planungsrecht, schaffen.

 

(Patrick Döring [FDP]: Wie wahr!)

 

Durch den wirtschaftlichen und demografischen Wandel stehen wir nicht nur vor großen gesellschaftspolitischen, sondern auch vor erheblichen stadtentwicklungs- und wohnungspolitischen Herausforderungen. Die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden ist eine gemeinsame Aufgabe von Kommunen, Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Wir wollen und brauchen in unserem Land starke Städte und Gemeinden. Deshalb ist es nur konsequent, im Rahmen unserer parlamentarischen Zuständigkeit die Bedingungen dafür weiter zu verbessern. Damit meine ich die finanziellen Rahmenbedingungen genauso wie die städtebaulichen, über die wir heute reden.

 

Mehr denn je müssen wir uns auf die Wiederherstellung und Sicherung funktionsfähiger urbaner Stadtquartiere konzentrieren. Wir alle wissen: Die Wiederbelebung innerörtlicher Industrie-, Bahn- oder auch Konversionsbrachen ist für alle Beteiligten - egal an welcher Stelle sie stehen - erheblich anstrengender als das Bauen auf der grünen Wiese.

 

(Renate Blank [CDU/CSU]: Richtig!)

 

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf greifen wir zentrale, kommunale Anliegen einer modernen Stadtentwicklung auf. Wir erreichen damit eine investitionsfreundlichere lokale Politik. Wir bauen unnötige Bürokratie ab, fördern urbane Zentren, sichern die verbrauchernahe Versorgung und ermöglichen gleichzeitig eine nachhaltige Stadtentwicklung. Durch die Reaktivierung der Innenstädte und Stadtteilzentren werden die Orte sozialer und kultureller Begegnungen gestärkt und die Lebensqualität erhöht. Es geht auch um die Sicherstellung wohnortnaher Versorgung, die im Hinblick auf die geringere Mobilität vor allem älterer Menschen besonders geschützt werden muss. Wir fördern so die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimat.

 

Wir geben durch die Einführung beschleunigter Bebauungsplanverfahren für ausgewählte Projekte den Gemeinden ein Instrument an die Hand, das der Aufforderung unseres Bundespräsidenten "Vorfahrt für Arbeit" gerecht wird. Mit dem neuen § 13 a erhalten die Kommunen die Möglichkeit, einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen, wenn er der Wiedernutzbarmachung von Flächen dient.

 

Nachdem bei der Innenentwicklung europarechtlich keine Notwendigkeit für eine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung mit dem damit verbundenen aufwendigen Verfahren einschließlich Umweltbericht besteht, ist es folgerichtig, darauf zu verzichten.

 

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

 

Wir sollten nicht mehr, sondern weniger Bürokratie einfordern.

 

Ich halte es durchaus für angemessen, bei innerörtlichen Projekten auf einen naturschutzrechtlichen Ausgleich zu verzichten, soweit nicht eine Grundfläche von 20 000 Quadratmetern - Herr Staatssekretär Großmann hat es angesprochen - überschritten wird und wenn dadurch neue Arbeitsplätze geschaffen werden können.


Auch die beabsichtigten Vereinfachungen im unbeplanten Innenbereich machen viel Sinn. Dies führt dazu, dass die gezielte erstmalige Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungszwecke weiter verringert wird. Damit wird ein wichtiges Ziel unseres Koalitionsvertrages umgesetzt. Vor dem Hintergrund demografischer Entwicklungen sind wir klug beraten, innerörtliche Strukturen zu stärken. Innenentwickung und Nachverdichtung durch kleinteilige Ergänzung des Siedlungsbestandes bieten neben ökologischen Motiven auch Kostenvorteile gegenüber größeren Siedlungserweiterungen und bauen gleichzeitig einer innerörtlichen Verslumung entgegen. Solche Vorhaben können mit den Mitteln der Städtebauförderung, sei es aus dem Stadtumbauprogramm oder dem Programm "Soziale Stadt", begleitet werden und können zusätzlich helfen.
Herr Döring, wenn ich von Innenstadtentwicklung rede, meine ich nicht nur Stadtzentren und historische Altstädte, sondern genauso Großsiedlungen und Ortskerne kleinerer Gemeinden.

 

(Patrick Döring [FDP]: Meine ich auch! Die Frage ist, ob Sie es richtig formulieren!)

 

Ich denke, da sind wir uns einig. Vielleicht sollte man dies noch deutlicher herausstreichen.
Wir sollten auch deutlich machen, dass der Begriff der Innenentwicklung nicht zu eng gefasst wird.

 

(Beifall des Abg. Patrick Döring [FDP])

 

Möglichst viele Kommunen und Investoren sollen diese Neuregelungen nutzen können.
Auch die vorgesehenen Änderungen beim Abschluss von Sanierungsverfahren werden zu einer wesentlichen Erleichterung für Städte mit Sanierungsgebieten führen. Gerade die Erhebung von Ausgleichsbeträgen, vor allem bei lang andauernden Sanierungsmaßnahmen und stagnierenden oder gar sinkenden Bodenwerten, ist ein Relikt aus dem Städtebauförderungsrecht der 70er-Jahre, das heute zu Recht infrage gestellt werden muss. Ich selbst stand vor 25 Jahren vor der leidvollen Aufgabe, nach Abschluss einer Innenstadtsanierung ein Sanierungsverfahren abzurechnen. Es war so gut wie nicht möglich, das einigermaßen gerecht zu machen.

 

(Patrick Döring [FDP]: Richtig!)

 

Wenn es jetzt gelingt, den Abschluss von Sanierungsverfahren durch vereinfachte Abrechnungsregeln zu erleichtern und von überflüssiger Bürokratie zu befreien, werden viele Menschen in den Rathäusern, aber auch in den Aufsichtsbehörden dafür dankbar sein und aufatmen.

 

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

 

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich eine abschließende Bemerkung machen. Die vorgesehenen Vereinfachungen und Beschleunigungen führen zu Kostenentlastungen bei den Kommunen und zu einer Entbürokratisierung in zentralen Bereichen der Immobilienwirtschaft. Schon allein deshalb ist es ein gutes Gesetz. Wir sollten es zügig beraten, damit es bald in Kraft treten kann.


Herzlichen Dank.


(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP)