Peter Götz, MdB

Vor Ort 2005

Rastatt/Berlin, 17.06.2005

 

Peter Götz (CDU): Graffiti-Vandalismus ist strafrechtlich zu verfolgen
Rot-Grün ist nicht zu durchgreifenden Schritten fähig

 

Bereits im Jahre 2003 war der CDU-Ortsverband Gaggenau auf den Bundespolitiker zugegangen, mit dem Hinweis, dass in Gaggenau die Schmierereien und Verschandelungen an öffentlichen Gebäuden durch Graffiti immer mehr zunehmen. Der Ortsverband bekundete keinerlei Verständnis für Reflexionen, die Graffitis einen künstlerisch-ideelen Anstrich geben wollen.

 

„Ich kann die berechtigten Vorwürfe des Gaggenauer Ortsverbandes gut verstehen. Das Thema Graffiti-Bekämpfung ist eine unendliche Geschichte und wurde von Rot-Grün immer wieder verschleppt und verharmlost. Die Zeche, das heißt die aufwendige und teure Beseitigung der Schäden, hat der Steuerzahler aufzubringen“, so der mittelbadische CDU-Politiker Götz.

 

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Gesetzentwürfe vorgelegt, durch die Graffiti-Schmierereien als vorsätzliche Sachbeschädigung strafrechtlich verfolgt und geahndet werden können“, so Götz, der sich seit Jahren für eine Strafverschärfung und eine erleichterte Strafverfolgung einsetzt.

 

In seiner Rede zum Graffiti-Bekämpfungsgesetz im Deutschen Bundestag, das eiligst für die abschließende Beratung von Rot-Grün auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt wurde, führte Peter Götz u.a. aus:

 

„Jahrelang hat Rot-Grün aus ideologischen Gründen alle Initiativen von CDU und CSU zur Verbesserung der Graffiti-Bekämpfung torpediert. Nach sechs Jahren Blockade ist jetzt die Bundesregierung endlich bereit, einen kleinen Schritt zur Verbesserung der Graffiti-Bekämpfung zu gehen. Das Ausmaß und die finanziellen Folgen sind hinlänglich bekannt – ob bei der Bahn, der ÖPNV, bei privaten Grundstückseigentümern oder bei öffentlichen Einrichtungen. Wir können nicht schulterzuckend hinsehen, wenn sinnlose Schäden von mehreren hundert Millionen Euro allein bei städtischen Einrichtungen angerichtet werden.

Das Geld wäre besser im Bereich der Jugendförderung oder Jugendbetreuung angelegt. CDU und CSU sind nicht gewillt, Graffiti-Schmierereien zu tolerieren und davor zu kapitulieren. Die Menschen erwarten von der Politik ein deutliches Zeichen. Eine Änderung im Strafrecht zur Abschreckung ist ein maßgeblicher Beitrag dazu“.

 

„Das Thema“, so Götz, „muss aber auch gesamtgesellschaftlich angegangen werden. Beschädigung fremden Eigentums ist auch ein Erziehungsproblem. Kinder und Jugendliche müssen wissen, dass anderes Eigentum nicht straflos beschädigt oder zerstört werden darf“.

 

Hier finden Sie die vollständige Rede von Peter Götz.