Peter Götz, MdB

Pressemitteilung

Rastatt, 16.12.2005

 

Peter Götz: Dem Landkreis Raststatt 3,5 Mio. und dem Stadtkreis Baden-Baden 2,3 Mio. Euro in 2005 und 2006
gesichert

 

Zum Beschluss des Deutschen Bundestags zur Höhe der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft der Arbeitslosengeld II-Empfänger (Miete und Heizung) erklärt Peter Götz MdB:

 

Die vom alten rot-grünen Kabinett angestrebte Nullrunde bei den Unterkunftskosten hätte fatale Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte in unserem Wahlkreis gehabt. So hätte nach der kommunalen Datenlage in den Jahren 2005 und 2006 der Landkreis Raststatt rund 3,5 Mio. Euro und der Stadtkreis Baden-Baden rund 2,37 Mio. Euro weniger in den Kassen. Im Landkreis Rastatt kann dadurch eine Erhöhung der Kreisumlage von etwa 2 Prozent vermieden werden.

 

Die Union hatte diese Vorgehensweise von vornherein abgelehnt und in Regierungsverantwortung konsequent ihr Wort gehalten. Am 15.12.05 stellte die große Koalition sicher, dass die Kommunen in den Jahren 2005 und 2006 keine Rückzahlungen vornehmen müssen und die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft der mit 29,1% für 2005 und 2006 in vollem Umfang erhalten bleibt. Auf eine erneute Revision bzw. Prüfung wird einvernehmlich verzichtet.