Pressemitteilung
Berlin, 17.11.2005
Integration als gesamtgesellschaftliche Herausforderung
Bundespolitik muss die Kommunen bei dieser schwierigen und komplexen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe unterstützen
Zu den integrationspolitischen Zielen der großen Koalition und zu dem Bundesprogramm Soziale Stadt erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die Entwicklungen in Frankreich zeigen eindringlich, dass zur langfristigen Stabilisierung des sozialen Friedens, der inneren Sicherheit und der Schaffung eines lebens- und investitionsfreundlichen Klimas auch und besonders die Integration von Zuwanderern in unsere Gesellschaft gehört. Auch in Deutschland führen schwerwiegende soziale und ökonomische Missstände in Problemgebieten in immer mehr Kommunen zu stark unterschiedlichen Entwicklungen von Stadtteilen.
Integration ist eine Querschnittsaufgabe vieler Politikbereiche, die letztlich nur lokal bzw. regional und vor Ort bewältigt werden kann. Die Bundespolitik muss die Kommunen bei dieser schwierigen und komplexen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe unterstützen.
Deshalb haben sich Union und SPD im Koalitionsvertrag auf die nachhaltige Überwindung von Parallelgesellschaften verständigt und die wirksame Integration von Ausländern und Aussiedlern in die deutsche Gesellschaft zu einem Schwerpunkt der Politik der neuen Bundesregierung erklärt. Die Integrationsmaßnahmen auf Bundesebene sollen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gebündelt und dieses damit als Kompetenzzentrum für Integration gestärkt werden.
Mit dem Bundesprogramm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt" wurde ein nutzbarer Ansatz entwickelt, der die Voraussetzungen für ressortübergreifendes Handeln sowie für die Bündelung der Ressourcen geschaffen hat. Vor allem sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Arbeitsbedingungen sowie zur Schaffung und zum Erhalt stabiler Bewohnerstrukturen unterstützt werden.
Wir werden dieses Programm sinnvoll weiterentwickeln und effektiver gestalten. So ist beispielsweise zu klären, inwieweit vorhandene Stadtteilparlamente mit eigenen Budgets für Projekte und Maßnahmen zur besseren Identifikation der Bewohner mit ihrem Stadtteil, zum Aufbau stabiler nachbarschaftlicher Netze, zur Koordinierung lokaler Akteure und zur Unterstützung der Programmdurchführung forciert werden kann.
Die Bewertung des Koalitionsvertrages aus kommunaler Sicht im Detail (PDF)