Peter Götz, MdB

Pressemitteilung

Berlin, 06.10.2005

 

Fehlerhafte Revision verhindern
Trick von Minister Clement

 

Zu der von der Bundesregierung unterstellten kommunalen Entlastung und zu dem Vorhaben, den Anteil des Bundes an den Unterbringungskosten der Arbeitslosengeld II-Empfänger rückwirkend gegen Null abzusenken, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

 

Die rot-grüne Bundesregierung verschließt mit ihrem Kabinettsbeschluss die Augen vor der Realität und folgt einem Trick von Minister Clement.

 

Dieser errechnet den Kommunen fiktive Entlastungen als Folge der bundespolitisch gewollten großzügigeren Ausgestaltung des SGB II, beispielsweise bei Einkommens-, Vermögens- und Zuverdienstgrenzen. Tatsächlich haben und hätten die Kommunen diese Kosten in der Sozialhilfe nicht zu tragen gehabt und sind infolgedessen auch nicht um diese entlastet.

 

Um die ursprünglichen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren, müssen auch die Daten der Kommunalerhebung berücksichtigt werden. Schließlich war die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe - neben der Gewerbesteuerreform - das zweite Element einer signifikanten Entlastung der Kommunen auf der Ausgabenseite.

 

Diese Entlastung war aufgrund der ab 2001 eingetretenen Aufgabenmehrbelastung bei den Kommunen dringend notwendig geworden.