Pressemitteilung
Rastatt, 15.09.2005
Seit Januar 55 Tiefflüge über Forbach: Peter Götz kritisiert hohe Lärmbelästigung
Durchschnittlich sieben Mal im Monat sind in diesem Jahr Tiefflieger der Bundeswehr in einer Höhe von 150 bis 300 Metern über die Gemeinde Forbach gedonnert. Das erfuhr der mittelbadische Bundestagsabgeordnete Peter Götz jetzt vom Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Walter Kolbow. Der CDU-Politiker hatte sich an das Ministerium gewandt, weil er von Bürgern der Gemeinde Forbach bereits mehrfach auf die Lärmbelastung durch Kampfflugzeuge angesprochen worden war.
In seinem Antwortschreiben an Peter Götz teilte Walter Kolbow jetzt mit, dass im Zeitraum Januar bis August 2005 in einem Umkreis von vier Kilometern um die Gemeinde Forbach 55 meldepflichtige Tiefflüge stattgefunden haben. Dabei sind jedoch nur Flugbewegungen in einer Höhe von 150 bis 300 Metern mitgerechnet, denn nur diese müssen vor dem Start angezeigt werden. Allerdings gelten auch noch Jets, die in einer Höhe von bis zu 600 Metern unterwegs sind, als Tiefflieger. Eine Aussage, inwieweit solche Flüge über Forbach erfolgten, konnte das Ministerium nicht treffen.
In seinem Brief an Peter Götz weist Walter Kolbow darauf hin, dass durch die Schließung der Militär-Flugplätze Bremgarten, Söllingen und Lahr in der Region nördlicher Schwarzwald „von einer deutlichen Lärmminderung durch Kampfjets ausgegangen werden kann“. Deutschlandweit sei die Zahl der Tiefflüge seit 1990 um rund 80 Prozent gesunken. Positiv habe sich auch die Einführung von zahlreichen Beschränkungen zur Minderung der Belastung der Bevölkerung bemerkbar gemacht. Zudem bestätige eine im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführte Studie, dass „durch Beschränkung der Tiefflughöhe auf 300 Meter sichergestellt ist, dass akute Gesundheitsgefahren durch Tiefflüge äußerst unwahrscheinlich sind.“
Peter Götz kritisierte dennoch die seiner Ansicht nach hohe Zahl an Tiefflügen über das Murgtal, noch dazu in der niedrigen Höhe von 150 bis 300 Metern. Solche Flüge sind laut Gesetz nur in eng begrenztem Umfang und im Rahmen besonderer Übungen zulässig. „Ziel muss es sein, die Lärmbelastung der Bevölkerung weiter zu verringern.“