Pressemitteilung
Berlin, 06.09.2005
Kommunale Arbeitgeber vor Überregulierung verschont
Zum Scheitern des Antidiskriminierungsgesetzes im Vermittlungsausschus
Zum Scheitern des Antidiskriminierungsgesetzes im Vermittlungsausschuss erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Das Scheitern des rot-grünen Antidiskriminierungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt gegen die von der Koalition forcierte Überregulierung in Deutschland.
Die Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland beschäftigen zusammen mit ihren kommunalen Unternehmen insgesamt rund 1,4 Millionen Männer und Frauen. Das rot-grüne Antidiskriminierungsgesetz würde auch für die kommunalen Arbeitgeber einen teuren bürokratischen Mehraufwand bedeuten. Dieser ist mit nichts zu rechtfertigen.
CDU und CSU konzentrieren sich in Bundestag und Bundesrat vielmehr darauf, wie Regelungsdichte und Bürokratie abgebaut werden können. Unser oberstes Ziel, die Schaffung zukunftsträchtiger Arbeitsplätze und die Revitalisierung der Wirtschaftskraft in Deutschland, kann nicht mit neuen unnötigen Hindernissen bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen erreicht werden.