Pressemitteilung
Berlin, 12.04.2005
Die Änderungen des Antidiskriminierungsgesetzes sind nicht ausreichend: Kommunen rechnen mit mehr Bürokratie
Zu den erneut vorgetragenen Einwänden der kommunalen Spitzenverbände gegen das von der Bundesregierung vorgelegte Antidiskriminierungsgesetz erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die Kommunen wehren sich zu Recht gegen die Behauptung der rot-grünen Koalition, mit den jüngsten Änderungen des Antidiskriminierungsgesetzes die EU-Richtlinien 1:1 umzusetzen. Schon die erste Fassung des Antidiskriminierungsgesetzes wurde mit derlei Irreführungen versucht durchzusetzen.
Allein im Bereich des Arbeitsrechts sind insbesondere die aktuellen Regelungen zu
- Versuchssanktionen,
- vorbeugenden Maßnahmen,
- innerbetrieblichen Beschwerdestellen,
- Leistungsverweigerungsrecht der Arbeitnehmer,
- Klagerechte für Antidiskriminierungsvereine, Betriebsräte und Gewerkschaften
aus den betreffenden EU-Richtlinien nicht bzw. nicht zwingend abzuleiten.
Problematisch sind insbesondere die schwer abschätzbaren Folgen des Antidiskriminierungsgesetzes. Bestenfalls haben einzelne Regelungen keine Auswirkung, meist werden jedoch deutliche Verschlechterungen erwartet.
Die Kommunen rechnen durch das nun vorliegende Gesetz mit einem wesentlich höheren Arbeits- und Dokumentationsaufwand, mehr Bürokratie und somit höheren Personalkosten. Außerdem wird eine Verschlechterung und auf Misstrauen gebautes innerbetriebliches Arbeitsklima angenommen.
Die Regierung Schröder bezweckt mit dem Antidiskriminierungsgesetz bzw. der Umsetzung der von ihr in Brüssel mitgetragenen EU-Richtlinien ein politisches Ziel: Eine Veränderung unserer Gesellschaft durch die Etablierung einer Antidiskriminierungskultur nach nordamerikanischem Vorbild. Angesichts der Nachteile für den Arbeitsmarkt ist dies eine Zumutung für Deutschland, die mit nichts zu rechtfertigen ist. In anderen Bereichen sucht Rot-Grün auch keine Vorbildfunktion in Amerika.