Peter Götz, MdB

Pressemitteilung

Rastatt, 17.03.2005

 

Kommunen im Streit um Arbeitslosengeld II zu Unrecht beschuldigt:
Landkreis Rastatt und Stadt Baden-Baden weisen Vorwürfe zurück

 

Der mittelbadische CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Götz hat es jetzt schwarz auf weiß: Die Vorwürfe von Bundesminister Wolfgang Clement, Komapatienten seien von den Kommunen als erwerbsfähig eingestuft worden, sind offensichtlich aus der Luft gegriffen. Auf die schriftliche Anfrage von Peter Götz in seiner Funktion als kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU Fraktion und Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) Deutschlands musste die Bundesregierung nun einräumen: Konkrete Zahlen, wie viele nichterwerbsfähige Arbeitslosengeld-II-Bezieher von den Kommunen zu Unrecht als erwerbsfähig eingestuft wurden, liegen in Berlin nicht vor.

 

"Mit seinen unhaltbaren Unterstellungen versucht Minister Wolfgang Clement auf dem Rücken der Schwächsten unserer Gesellschaft die Schuld für die offensichtlich anfallenden Mehrkosten der Hartz-IV-Reform voreilig den Kommunen in die Schuhe zu schieben", empört sich Peter Götz.

 

In seiner Meinung bestärkt wird der Parlamentarier von Landrat Dr. Werner Hudelmaier und Dr. Sigrun Lang, Oberbürgermeisterin der Stadt Baden-Baden, die Peter Götz um Stellungnahme zu dem umstrittenen Thema gebeten hatte. Beide Kommunalpolitiker weisen die Vorwürfe der Regierung weit von sich. Der Landrat zeigt sich "verwundert" über die von der Bundesregierung entfachte Diskussion, wogegen ihn die hohe Zahl an Leistungsempfängern nicht erstaunt: "Von kommunaler Seite wurde während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens auf die voraussichtlichen Auswirkungen deutlich hingewiesen". Der Bund habe die Warnungen jedoch recht harsch abgetan und die zu erwartenden Erfolge der Reform gepriesen. Nach dem Gesetz gelte jede Person, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten könne, als erwerbsfähig. Dieses Kriterium erfüllten auch eine hohe Zahl von Behinderten und Kranken, so Dr. Werner Hudelmaier.

 

Dr. Sigrun Lang betont darüber hinaus in ihrem Antwortschreiben an Peter Götz, dass es für die Beurteilung der Leistungsberechtigung nicht ausschlaggebend sei, ob Menschen derzeit aufgrund ihrer Lebenssituation nicht vermittelbar seien. „Insoweit sind manche der von Herrn Clement aufgeführten Beispiele wie Suchtkranke oder Obdachlose irreführend“, so die Oberbürgermeisterin. Krasse öffentlichkeitswirksame Beispiele tatsächlich Erwerbsunfähiger wie Koma-Patienten schließt Dr. Sigrun Lang für den Stadtkreis Baden-Baden mit Sicherheit aus. Die Stadt habe mit jedem Sozialhilfeempfänger ein intensives Antragsaufnahmeverfahren mit durchschnittlich einer Stunde Dauer geführt, um die Leistungsberechtigung zu prüfen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass über 90 Prozent der Sozialhilfeempfänger die Kriterien des Sozialgesetzbuchs II erfüllen.

 

Im Landkreis Rastatt sind nach Angaben von Dr. Werner Hudelmaier 87,3 Prozent der Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem erwerbsfähigen Mitglied an die Bundesagentur für Arbeit verwiesen worden. Damit liege man noch unter der im vergangenen Jahr prognostizierten Zahl. "Bislang sind uns in den vielen Gesprächen mit der Agentur für Arbeit in Rastatt keine Fälle vorgehalten worden, wie sie von der Bundesregierung über die öffentlichen Medien berichtet wurden", hebt der Landrat hervor.

 

Angesichts dieser Fakten fordert Peter Götz eine Versachlichung der Diskussion: "Statt Desinformation und Irreführungen wäre mehr Seriosität bei der Umsetzung der wichtigen Arbeitsmarktreform angebracht."