Pressemitteilung
Berlin, 16.02.2005
Peter Götz: Kommunale Mehrbelastung durch Grundsicherung
Zu der vom Deutschen Landkreistag ermittelten kommunalen Mehrbelastung durch die Bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB :
Jetzt steht es fest: Im Jahr 2004 haben die Kommunen durch das von Rot-Grün verabschiedete Grundsicherungsgesetz eine Nettomehr-belastung in Höhe von 716,4 Mio. Euro zu verkraften. Dabei sind nach Angaben des Deutschen Landkreistags die kommunalen Einsparungen in der Sozialhilfe sowie der jeweilige Anteil an der Bundesbeteiligung nach § 34 Wohngeldgesetz bereits gegen gerechnet.
Das unausgegorene Gesetz ist und bleibt ein bürokratisches Monster. Es schafft hohe Kosten für die Kommunen und kaum Leistungsverbesserung für die Bürger. Außerdem bestehen nach wie vor erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den bundesunmittelbaren Aufgabendurchgriff.
Der Bund hätte die Landkreise und kreisfreien Städte nicht als Träger der Grundsicherung einschließlich Finanzierungskompetenz und Finanzierungslast bestimmen dürfen. Konzeptionell, handwerklich und politisch eine weitere Schrödersche Fehlleistung vor der CDU und CSU klipp und klar gewarnt haben.