Peter Götz, MdB

Pressemitteilung

Berlin, 13.01.2005

 

Peter Götz: Kommunen durch EU-Verfassung gestärkt

 

Zur Abstimmung im Europäischen Parlament über die EU-Verfassung und zur anstehenden Diskussion über die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrags erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:  

 

Das Europäische Parlament (EP) hat sich mit deutlicher Mehrheit für den geplanten Verfassungsvertrag der Europäischen Union ausgesprochen. Der Verfassungstext wird damit gebilligt und seine Ratifizierung befürwortet. 

 

Bereits an der grundsätzlichen Achtung der kommunalen Selbstverwaltung zeigt sich, dass die EU-Verfassung für die lokalen Gebietskörperschaften in Europa von zentraler Bedeutung ist. Der Verfassungstext beschränkt sich jedoch nicht nur auf Schönwettererklärungen.

 

Das Subsidiaritätsprinzip wird durch eine klare Kompetenzordnung mit Leben gefüllt. Die Kommunen sind zukünftig in die Subsidiaritätsprüfung einzubeziehen. Der Ausbau der Konsultation der Kommunen und die Verschaffung eines eigenen Klagerechts des Ausschusses der Regionen vor dem Europäischen Gerichtshof im Falle der Verletzung kommunaler und regionaler Rechte sind wesentliche Meilensteine für eine dezentrale Struktur Europas.

 

Die wichtige Frage, wie der Deutsche Bundestag künftig Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung verhindert, gewinnt im Vorfeld der Ratifizierungsdebatte immer mehr an Bedeutung. Jetzt gilt es innerhalb des nationalen Parlaments praktikable und wirksame Kontrollmechanismen zu etablieren, die auch den berechtigten kommunalen Belangen größtmöglichen Schutz im Rahmen der Möglichkeiten des EU-Vertrags (Frühwarnsystem) gewährleisten.