Peter Götz, MdB

Vor Ort 2007

Weinheim, 02.04.2007

 

Der Bund kann jetzt nicht mehr auf die Kommunen zugreifen

 

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Peter Götz (4.v.l.) referierte in Weinheimauf Einladung der KPV.

Was tut die Große Koalition für die Kommunen? Bundestagsmitglied Peter Götz referierte in Weinheim auf Einladung der KPV

 

“Wer sich nicht um die Angelegenheiten der Gemeinden kümmert, ist nicht ein stiller, sondern ein schlechter Bürger“, hatte dieser Tage der CDU-Bundestagsabgeordnete, Dr. Karl A. Lamers, das Thema der Vortrags- und Diskussionsabends im Alten Rathaus umrissen. Schließlich hatte die Weinheimer Kommunalpolitische Vereinigung (KPV) mit dem Bundestagsabgeordneten Peter Götz niemand geringeren als den Kommunalpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag gewonnen, um von ihm zu erfahren, was die Große Koalition für die Belange der Städte und Gemeinden in Berlin unternimmt. „Zu Beginn der Großen Koalition herrschte im kommunalen Bereich ein Investitionsstau von 400 bis 600 Milliarden Euro“, zeigte Götz eines der Probleme der Vergangenheit. Deshalb habe es die neue Regierung als eine ihrer Aufgaben angesehen, in diesem Sektor zu investieren – etwa mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm für private Haushalte. Mit Beginn dieses Jahres gebe es das Programm auch für die Kommunen, die darüber beispielsweise Schulgebäude mit einer Wärmedämmung versehen konnten.

 

Allerdings ist das Gebäudesanierungsprogramm für die Kommunen auf 250 Millionen Euro begrenzt. Eine, wie Götz in der anschließenden Diskussion zugab, geringe Summe im Vergleich zum Bedarf, die aber unter dem Gesichtspunkt der Haushaltskonsolidierung zu sehen sei.

 

„Wer bestellt, soll bezahlen“, befand Götz in Bezug auf das Konnexitätsprinzip, wonach der Bund die Kommunen zur Erfüllung staatlicher Aufgaben verpflichten kann. So war es in der Vergangenheit immer wieder dazu gekommen, dass die Kommunen zusätzliche Leistungen aus ihrem Haushalt für staatliche Aufgaben erbringen mussten. Um diese Belastung nicht weiter ansteigen zu lassen, habe die Große Koalition die Gesetzeslage geändert, so dass der Bund nicht mehr auf die Kommunen zugreifen könne.

 

Verändert habe sie ebenfalls das Baugesetzbuch, wodurch es jetzt immer leichter werde, im innerstädtischen Bereich zu bauen. So sei in den Innenstädten nun für Grundstücke beispielsweise keine Flächenausgleichsabgabe mehr notwendig. „Damit wurde auch Bürokratie abgebaut“, wies Götz auf eine weitere Zielsetzung der derzeitigen Regierung hin.

 

„Die Europäische Union muss sich nicht um kommunale Belange kümmern“, betonte Götz abschließend und gab noch ein Beispiel für den Einfluss der EU auf die Kommunen. So legte die Europäische Kommission vor etwa drei Jahren die Richtlinie „Strategie für eine städtische Umwelt“ dem Bundestag vor, in der beispielsweise die Gestaltung von Fußgängerzonen vorgeschrieben wurde.

 

Der Bundestag wies die Richtlinie aber zurück und die EU hatte ein Einsehen. Vor gut einem Jahr allerdings war das Papier wieder da, nun lag es allerdings nicht mehr als Richtlinie, sondern als Empfehlung dem Europäischen Parlament vor. Dieses befand das Papier als so gut, dass es doch als Richtlinie gelten sollte. Nun ist es wieder im Bundestag angekommen. Doch auch bei dieser Verfahrensweise habe sich etwas geändert, da die Parlamente nun früher über in der Entstehung befindliche Richtlinien informiert würden, was übrigens auch im Europäischen Verfassungsvertrag festgeschrieben ist.

 

Von Stefan Zeeh