Peter Götz, MdB

Termin

Rastatt, 10.12.2007

 

Undurchsichtige Erbschaftssteuerreform rechtzeitig gelüftet

 

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Peter Götz gibt einen positiven Rückblick über die zurück liegende erste Hälfte der Legislaturperiode bevor er zum Thema Erbschaftssteuer kommt.

Mit dem Bundestagsabgeordneten Peter Götz und dem Steuerberater Johannes Hurst aus Sinzheim konnte die CDU Lichtenau zwei hochkarätige Referenten zum Thema steuerliche Bewertung von Immobilien im Schenkungs- und Erbfall gewinnen. Entsprechend groß war auch das Interesse, denn auch aus den benachbarten Gemeinden Rheinmünster und Rheinau waren interessierte Zuhörer gekommen.

 

Zum Einstieg gab der Bundestagsabgeordnete Peter Götz einen positiven Rückblick über die zurück liegende erste Hälfte der Legislaturperiode bevor er seinen Vortrag auf das interessante Thema Erbschaftssteuer lenkte. Als Grundtenor, so Peter Götz, habe sich bei den Koalitionsverhandlungen ergeben, dass das Volumen des Erbschaftssteueraufkommens in Höhe von rund 4 Mrd. €, welches sich zu 90 % aus Immobilienvermögen und 10 % Barvermögen zusammensetzt, gleich bleiben sollte. In den Eckpunkten zur Erbschaftssteuerreform vom 20.11.2007 wurde der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2006, veröffentlicht am 31.01.2007, berücksichtigt. Dabei ist anzumerken, dass im Gesetzgebungsverfahren noch einige Korrekturen erfolgen können.

 

Danach sollen künftig Firmenerben und nahe Verwandte bei kleinerem Vermögen entlastet werden, ferne Verwandte und größere Vermögen werden mehr an den Staat abführen müssen. Ehepartner, Kinder und Enkel werden künftig bei einer Erbschaft deutlich entlastet, weil die Freibeträge kräftig erhöht wurden. Deutlich höhere Besteuerung soll bei großem Vermögen sowie bei Übertragung an Freunde oder entfernte Verwandte erfolgen, so Götz.

 

Auch was das Betriebsvermögen betrifft, sind Änderungen geplant. So soll als begünstigtes Vermögen nur noch das produktive Vermögen angesehen werden und 85 % des begünstigten Vermögens werden steuerfrei bleiben, wenn der Betrieb 15 Jahre nahezu „unverändert“ fortgeführt wird. Die Lohnsumme darf in den 10 Jahre nach Übergabe des Betriebs 70 % der Lohnsumme der vorhergehenden 5 Jahre nicht unterschreiten. Dies, so Götz, seien aber nur die Eckpunkte der geplanten Änderungen im Bereich des Betriebsvermögens und gelten nicht für kleine Betriebe. Der Steuerberater Johannes Hurst aus Sinzheim ergänzte bei seiner computergestützten Präsentation anhand einiger Beispielrechnungen die Ausführungen seines Vorredners und verwies u.a. auch auf unsere französischen Nachbarn, die zwar generell eine niedrigere Steuerlast zu tragen hätten, aber im Bereich der Erbschaftssteuer deutlich höher lägen als Deutschland. Nach dem Ende der Präsentation bedankte sich der Vorsitzende Gerhard Meier bei den Referenten und bezeichnete die Möglichkeit, im Erbfall zwischen altem und neuem Recht wählen zu können, als eine faire Lösung, die die bestehende Unsicherheit der Bürger etwas abmildern könne. Bei der anschließenden Diskussion wurden die Gewerbesteuer, die Unternehmenssteuerreform und die Auswirkungen der beabsichtigten Erbschaftssteuerreform im Bereich der Landwirtschaft wegen des geplanten Behaltezeitraums von 20 Jahren bei Betriebsübergaben angesprochen. Übereinstimmend wurde festgestellt, dass mit dem o.a. Themen des Steuerrechts eine informative Veranstaltung realisiert werden konnte.