Peter Götz, MdB

Pressemitteilung

Berlin, 09.11.2004

 

Peter Götz: Wo bleibt das Graffiti-Bekämpfungsgesetz?

 

Zur heute wiederholten Forderung der Kommunen nach einer Verbesserung der strafrechtlichen Möglichkeiten zur Verfolgung von Graffiti-Schmierereien erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

 

Seit Jahren verzögert die Koalition eine Verbesserung der Rechtslage in der Graffiti-Bekämpfung. Dabei nehmen Graffitis, Tags und andere Schmierereien ständig zu und richten hohen volkswirtschaftlichen Schaden an.

 

Verheerend sind die sozialen und städtebaulichen Folgen dieses nur vermeintlich kleinen Missstands. Plätze und Einrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs bieten ein Bild der Verwahrlosung. Zahlreiche Straßenzüge entleeren sich und drohen zu Verslummen – auch in Folge von Graffiti-Schmierereien. Um Polizei und Kommunen im Kampf gegen Graffiti-Schmierereien zu unterstützen, muss im Strafgesetzbuch der Tatbestand der Sachbeschädigung um das Merkmal des Verunstaltens ergänzt werden. Damit ist das Graffiti-Unwesen eindeutig strafrechtlich zu erfassen und eine spürbare Verminderung des Ermittlungsaufwandes bei der Strafjustiz zu bewirken.

 

Städte und Gemeinden engagieren sich freiwillig mit ihren spezifischen Möglichkeiten bei der Bekämpfung und Prävention von Gewalt und Kriminalität. Sie sorgen damit im Interesse der Lebensqualität für Sicherheit und Sauberkeit im öffentlichen Raum. Es ist unerklärlich, warum Rot-Grün die Kommunen bei ihren Bemühungen hängen lässt. Die Bundesregierung wäre gut beraten, ihre überholten ideologischen Fesseln zu lösen und die konkreten Vorschläge von CDU und CSU endlich umzusetzen.