Pressemitteilung
Berlin, 16.09.2008
Feuerwehren brauchen mehr Fahrer
Diskussion über die Schaffung einer Ausnahmeregelung
Zu der Diskussion über die Schaffung einer Ausnahmeregelung für Fahrerlaubnisse von Angehörigen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes (Bundesratsdrucksache 602/08), erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Um die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren in den Städten und Gemeinden flächendeckend und dauerhaft sichern zu können, ist eine Sonderregelung in der Fahrerlaubnisverordnung notwendig. Wir brauchen eine ausreichende Rechtsgrundlage, damit Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren an ihren Feuerwehrfahrzeugen üben und Einsätze erfolgreich meistern können.
Vor allem jüngere Mitglieder der ehrenamtlichen Kräfte verfügen meist nur über den neuen Führerschein der Klasse B. Die meisten Tragkraftspritzenfahrzeuge sind jedoch schwerer als 3,5 t; das heißt insbesondere Nachwuchskräfte können deshalb nicht als mögliche Einsatzfahrer herangezogen werden. Fahrer mit altem Führerschein werden immer weniger. Mit dem altersbedingten Personalwechsel ist daher langfristig die Einsatzbereitschaft bei den technischen Hilfsdiensten und insbesondere bei den Freiwilligen Feuerwehren gefährdet. Deshalb besteht politischer Handlungsbedarf.
Die bayrische Bundesrats-Initiative, in Deutschland eine Sonderregelung für Fahrzeuge der Rettungsdienste zuzulassen, muss aufgegriffen werden.