Pressemitteilung
Berlin, 28.07.2008
Bodenschutz ist keine europäische Aufgabe
Unnötige europäische Bodenschutzrichtlinie verstößt gegen das Subsidiaritätsprinzip
Zu der Ankündigung des französischen Umweltministers Jean-Louis Borloo, die Beratungen über eine gescheiterte EU-Bodenschutzrichtlinie wieder aufnehmen zu wollen, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die Skepsis in der Bevölkerung Europas gegenüber Brüssel wächst. Sämtliche EU-Institutionen sind deshalb gut beraten, Politikbereiche, bei denen eine europäische Regulierung eher hinderlich ist, den Mitgliedsstaaten, ihren Regionen und ihren Kommunen zu überlassen.
In diesem Sinne verstößt auch eine unnötige europäische Bodenschutzrichtlinie gegen das Subsidiaritätsprinzip. Am Ende kann damit nur kostenträchtiger EU-Bürokratismus geschaffen werden. Ein Mehrwert ist weder für den Bodenschutz noch für die EU erkennbar.
Die französische EU-Ratspräsidentschaft sollte sich rasch der Argumentation des Ministerrats anschließen. Dieser hatte einen Vorschlag der EU-Kommission für ein EU-Bodenschutzrecht im vergangenen Jahr zu Recht abgelehnt. Bodenschutz ist keine europäische Aufgabe.