Pressemitteilung
Rastatt/Berlin, 02.06.2008
Deutsch-Französischer Parlamentspreis ist mit 10.000 Euro dotiert
Der Deutsche Bundestag und die Assemblée Nationale für wissenschaftliche Arbeiten verleihen alle zwei Jahre den Deutsch-Französischen Parlamentspreis. Er soll zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis beitragen. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.
Bewerben können sich Personen, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk in deutscher oder französischer Sprache verfasst haben. Dieses muss seit November 2006 als selbständige Veröffentlichung erschienen sein. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam bewerben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet haben. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren aufgenommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert. Der Bewerbung sind drei Exemplare des Werkes, ein Bewerbungsschreiben von höchstens einer Seite, ein Lebenslauf von höchstens zwei Seiten sowie eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei Seiten beigefügt sein.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Fachjury. Deutsche Bewerber richten ihre Bewerbung bis zum 31. Juli 2008 an den Deutschen Bundstag: Wissenschaftliche Dienste, Fachbereich WD 1 – Geschichte, Zeitgeschichte und Politik, Platz der Republik 1 in 11011 Berlin. Nähere Informationen unter Telefon (030) 227 – 3 86 30 oder per E-Mail: deutsch-franzoesicher-preis@bundestag.de