Pressemitteilung
Berlin, 17.03.2008
Peter Götz: Kommunen zeigen Lösungsweg auf
Optionsmodell für weitere Landkreise und kreisfreie Städte öffnen
Zur Forderung der Kommunen, das erfolgreiche Optionsmodell für weitere Landkreise und kreisfreie Städte zu öffnen, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 stellt uns vor die Frage, ob wir die Gesamtverantwortung für Hartz IV – über die Länder – in kommunale Hände legen, oder die Bundesarbeitsverwaltung zu einem Quasi-Bundessozialamt ausweiten wollen. Auf jeden Fall stellen die Arbeitsgemeinschaften eine verfassungswidrige Mischverwaltung dar. Das Bundesverfassungsgericht fordert eine klare und eindeutige Trägerschaft des Arbeitslosengeldes II.
Mit einem Ende der Begrenzung auf 69 Optionskommunen könnten alle Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland selbst darüber entscheiden, ob sie die Langzeitarbeitslosen in eigener Verantwortung betreuen wollen. Diese Wahlfreiheit würde auch Klarheit darüber schaffen, welches Modell vor Ort am besten funktioniert.
Die Kommunen zeigen mit ihrer Forderung nach einer Entfristung, Öffnung und dauerhaften Sicherung der Option einen gangbaren Lösungsweg auf. Die Landkreise und kreisfreien Städte wollen Planungssicherheit. Wahlfreiheit und eine Öffnung für eine Experimentierklausel bieten die Chance, regional und lokal die beste Lösung zu finden.