Pressemitteilung
Berlin, 20.11.2012
Peter Götz: Bayern setzt beim Breitbandausbau neue Maßstäbe für ländliche Räume
500 Millionen Euro stehen allein bis 2014 bereit
Die EU-Kommission hat am heutigen Dienstag die vom bayerischen Wirtschaftsministerium angemeldete Förderrichtlinie zum Ausbau von Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzen genehmigt. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
"Der CSU-FDP-geführte Freistaat setzt sich in Deutschland und Europa an die Spitze des Ausbaus breitbandiger Netze in der Fläche. Das ist ein großer Erfolg für die ländlichen Räume in Bayern. Mit der Genehmigung durch die EU-Kommission kann Bayern den Ausbau des schnellen Internets mit Bandbreiten von 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) und mehr mit Zuschüssen von bis zu 500.000 Euro pro Gemeinde unterstützen. Damit alle interessierten bayerischen Gemeinden von der Hochgeschwindigkeitsförderung profitieren können, steht allein bis 2014 ein Betrag von 500 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem neuen Programm werden neue Maßstäbe gesetzt. Bayern ist damit beispielgebend für alle anderen Flächenländer in Deutschland und zeigt den richtigen Weg zur Stärkung der Kommunen in den ländlichen Räumen."
Hintergrund
Ziel des neuen Förderprogramms ist der Ausbau von Breitbandnetzen der nächsten Generation mit Übertragungsbandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upload in von Gemeinden definierten Gewerbe- oder Kumulationsgebieten. Empfänger der Zuwendung sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern. Der Fördersatz für Räume mit besonderem Handlungsbedarf beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Fördersätze für die übrigen Regionen betragen 40, 50 oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, je nach Finanzkraft der Gemeinden. Der Förderhöchstbetrag je Gemeinde beläuft sich auf 500.000 Euro. Das Programm läuft bis 31. Dezember 2017. Die Richtlinie tritt am 1. Dezember 2012 in Kraft.
Hintergrund
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hatte Rot-Grün im Jahr 2003 eingeführt und auf die Kommunen übertragen, ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Dabei haben sich die Kosten seit der Einführung verdreifacht und belaufen sich zur Zeit auf jährlich rund vier Milliarden Euro, mit dynamisch steigender Tendenz infolge des demografischen Wandels. Rot-Grün speiste die Kommunen damals mit einer fixen Bundesbeteiligung von 409 Millionen Euro ab und war nicht bereit, den Bundesanteil zu erhöhen.
Der Tiefpunkt der Kommunalfinanzen war zu Beginn der zweiten Wahlperiode von Gerhard Schröder mit einem Kommunaldefizit von 8,4 Milliarden Euro erreicht – fünf Jahre vor der Insolvenz von Lehman Brothers, dem Auftakt zur globalen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise.