Pressemitteilung
Berlin/Rastatt, 03.09.2010
Peter Götz: Lichtblick für die Feuerwehren
Wie der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Götz mitteilt, soll das Straßenverkehrsgesetz zugunsten der Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den technischen Hilfsdiensten weiter verbessert werden.
Der vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Gesetzentwurf sowie die Gesetzesinitiative der Bundesländer (Bundesrat) sehen vor, dass Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und des Katastrophenschutzes mit dem Führerschein der Klasse B auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren können.
Götz steht in diesen Fragen seit längerem immer wieder im Kontakt mit den Verantwortlichen der Wehren und Rettungsdienste seines mittelbadischen Bundestagswahlkreises. Denn die Dienste stehen vor dem Problem, dass seit Einführung der Zweiten Führerscheinrichtlinie im Jahr 1999 Besitzer eines PKW-Führerscheins keine Fahrzeuge mehr in der Gewichtsklasse zwischen 3,5t und 7,5t fahren können. Hierdurch haben die Freiwilligen Feuerwehren, technischen Hilfsdienste und Rettungsdienste große Nachwuchsprobleme. Zwar wurde im Jahr 2009 die Grundlage für eine Sonderfahrberechtigung zum Führen eines Einsatzfahrzeuges bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen bzw. 7,5 Tonnen geschaffen. Doch diese Regelung ist bei weitem nicht ausreichend.
Vor seinem Einzug in den Deutschen Bundestag war der CDU-Politiker als Bürgermeister in Gaggenau auch für die Feuerwehren zuständig. Deshalb freut er sich über diese lang erkämpfte Entwicklung.