Peter Götz, MdB

Pressemitteilung

Berlin, 25. August 2010

 

Peter Götz: Deutsch-französischer Parlamentspreis 2010

 

Der mittelbadische CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Götz macht darauf aufmerksam, dass der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale in diesem Jahr wieder den deutsch-französischen Parlamentspreis verleihen. Alle zwei Jahre wird dieser Preis für wissenschaftliche Arbeiten, die zu einer besseren gegenseitigen Kenntnis der beiden Länder beitragen, ausgeschrieben.

 

Die Auszeichnung ist mit 10.000 Euro dotiert. Bewerben können sich deutsche und französische Staatsbürger, die ein juristisches, wirtschafts-, sozial-, politik- oder anderes geisteswissenschaftliches Werk verfasst haben, das seit August 2008 als selbständige Veröffentlichung erschienen ist. Gemeinschaftswerke von bis zu drei Verfassern können berücksichtigt werden, wenn sich alle Autoren gemeinsam be-werben und einen wesentlichen und nachvollziehbaren Beitrag zum Gesamtwerk geleistet habe. Die Arbeit muss in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein. Pro Bewerber wird nur jeweils eine Arbeit in das Verfahren genommen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Nominierungen durch Dritte akzeptiert. Der Bewerbung sind beizufügen: Drei Exemplare des Werkes, ein Bewer-bungsschreiben von höchstens einer Seite, ein Lebenslauf von maximal zwei Sei-ten sowie eine Zusammenfassung des eingereichten Werkes von höchstens drei Seiten.

 

Bewerbungsschluss ist der 15. November 2010. Deutsche Bewerber richten ihre Bewerbung bis zum 15. 11.2010 an:

DEUTSCHER BUNDESTAG, Wissenschaftliche Dienste, Fachbereich WD 1,
Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel: 030/227-38630, Fax 030/227-36464
Mail: deutsch-franzoesischer-preis@bundestag.de

 

Informationen zum Preisverfahren sind auch unter www.bundestag.de/deutsch-franzoesischer-preis abrufbar.