Peter Götz, MdB

Pressemitteilung

Berlin/Rastatt, 03.07.2009

 

Peter Götz: Wichtige Entscheidungen für das Ehrenamt und für Vereine durchgesetzt

 

Der Rastatter CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Götz weist auf die zwei Gesetze hin, die gestern zum Vereinsrecht im Deutschen Bundestag verabschiedet wurden:

 

Künftig haften unentgeltlich tätige Vorstandsmitglieder von Vereinen und Stiftungen für Schäden sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber dem Verein nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungserleichterungen gelten auch für Vorstandsmitglieder, die eine Vergütung von höchstens 500 Euro jährlich erhalten. Die Interessen der Geschädigten bleiben dabei natürlich gewahrt, da sie bei leichter Fahrlässigkeit auch weiterhin einen Ersatzanspruch gegen den Verein selbst haben.

 

Götz, der sich seit Jahren im Deutschen Bundestag für die Verbesserung beim Ehrenamt und für die Vereine einsetzt: „Das großartige ehrenamtliche Engagement vieler Frauen und Männer aber auch vieler Jugendlicher in unseren Vereinen in Baden-Baden und im Landkreis Rastatt, ist eine nicht zu bezahlende Bereicherung unserer Gesellschaft. Wir wollen Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigen und ihnen den Rücken stärken. Wir haben durchgesetzt, dass die Haftungsrisiken auf ein vertretbares Maß begrenzt werden. Es ist für uns nicht hinnehmbar, dass überzogene Risiken bei der Vereinsführung vor ehrenamtlicher Arbeit abschrecken“.

 

Erleichterungen werden laut Götz auch bei der Gründung von Vereinen geschaffen. Zum Teil wurde hier verlangt, dass für die Erstanmeldung alle Vorstandsmitglieder beim Registergericht oder beim Notar erscheinen müssen. Künftig sei klar, dass ein Vorstandsmitglied mit Einzelvertretungsberechtigung die Anmeldung auch allein erklären kann. Das bedeute weniger Bürokratie.

 

„Darüber hinaus haben wir erreicht, dass der elektronische Rechtsverkehr für Vereine schneller und einfacher wird. Die Bundesländer, die Vereinsregister elektronisch führen, können künftig die Einreichung aller Anmeldungen und Unterlagen auch in elektronischer Form zulassen. Daneben bleibt aber auch die Einreichung in Papierform möglich, die vor allem für kleine Vereine wichtig ist“, erklärt Peter Götz.