Pressemitteilung
Berlin/Rastatt, 31.03.2009
Götz setzt sich für Feuerwehren ein
"Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und des THW müssen uneingeschränkt an ihren Fahrzeugen üben und Einsätze erfolgreich durchführen können", fordert der mittelbadische CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Götz.
Deshalb müsse schnell eine Ausnahmeregelung für die Fahrerlaubnisse bis 7,5 t - dem sog. Feuerwehrführerschein - für die Feiwilligen Feuerwehren, für die Rettungsdienste, das THW und für den Katastrophenschutz insgesamt ohne bürokratische Hürden und vor allem kostengünstig für die ehrenamtlichen Helfer möglich gemacht werden. Götz reagierte damit auf einen Tiefensee-Vorschlag, der eine Begrenzung auf Fahrzeuge bis zu 4,25 t vorsieht.
Der CDU-Politiker steht in dieser für seinen mittelbadischen Wahlkreis wichtigen Entscheidung in Kontakt mit dem Kreisfeuerwehrverband Rastatt. Darüber hinaus hatte er als kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes, Hans-Peter Kröger, zu einem Gespräch gebeten.
Peter Götz ist Mit-Initiator einer Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Unbürokratische und kostengünstige Ausnahmeregelung für Führerscheinerlaubnisse von Angehörigen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes schaffen".