Pressemitteilung
Berlin, 20.12.2007
Modell der Optionskommunen weiterentwickeln
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewinnt das von der Union seit jeher favorisierte Optionsmodell neue Bedeutung. Schon jetzt wird in diesen Optionskommunen sehr gute Arbeit geleistet.
Auf diesen Erfolg und auf die dort gemachten Erfahrungen kann im Rahmen der Schaffung einer bundesweiten Regelung optimal aufgebaut werden. Wichtig ist, dass man die 3-Jahres-Frist sinnvoll nutzt und in enger Abstimmung mit den Kommunen eine gute Lösung findet.