Pressemitteilung
Berlin, 12.12.2007
EU-Vertrag ist ein Meilenstein für kommunale Rechte
Stärkung des Subsidiaritätsprinzips
Anlässlich der heutigen Regierungserklärung zur Unterzeichnung des EU-Reformvertrages in Lissabon erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Der EU-Reformvertrag von Lissabon ist ein Meilenstein für kommunale Rechte in der Europäischen Union. Das belegt die im Vertrag festgehaltene Achtung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips und die Einbeziehung der Kommunen in die Subsidiaritätsprüfung werden die Rathäuser und Landratsämter nachhaltig vor überbordender EU-Politik schützen. Ein eigenes Klagerecht des Ausschusses der Regionen (AdR) vor dem Europäischen Gerichtshof bei einer Verletzung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips machen die deutsche kommunale Selbstverwaltung zukunftsfest.
Die positive Würdigung des Vertragwerks seitens der Kommunen erklärt sich auch durch den Ausbau der Konsultationsrechte in Europa und die Einführung von Folgenabschätzungsverfahren, vor allem mit Blick auf die administrativen und finanziellen Folgen der EU-Gesetzgebung und Politik auf die kommunale Ebene.