Peter Götz, MdB

Pressemitteilung

Berlin, 23.05.2007

 

Finanzbasis der Kommunen gesichert

Unternehmensteuerreform - Die angestrebte Aufkommensneutralität für die Kommunen ist erreicht

 

Zu den Klarstellungen im Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zur Unternehmensteuerreform erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

 

Im Vorfeld der 2./3. Lesung der Unternehmensteuerreform ist es offensichtlich: Reformblockierer in den Reihen der Opposition können sich nicht mehr hinter den Kommunen verstecken. Die Städte und Gemeinden in Deutschland begrüßen die Reform. Sie werden nachhaltig von ihr profitieren.

 

Die angestrebte Aufkommensneutralität für die Kommunen ist erreicht. Wichtig ist, dass eindeutig klargestellt wird, dass Gebietskörperschaften und Kirchen mit ihren Betrieben gewerblicher Art und ihren Beteiligungen an anderen Unternehmen keinen Konzern im Sinne der Zinsschranke bilden. Diese Klarstellung bedeutet, dass die Kommunen und die kommunalen Unternehmen von den steuerlichen Auswirkungen und Konsequenzen der Zinsschranke insoweit nicht betroffen sind.

 

Mit attraktiven Unternehmenssteuern verbessern wir die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und damit den Standort Deutschland. Das ist gut für die Unternehmen und damit für die Arbeitsplätze in unserem Land.