Peter Götz, MdB

Pressemitteilung

Berlin, 27.09.2006

 

Bezeichnung "Sparkasse" schützen - Diskussion um den Bezeichnungsschutz der §§ 39 bis 42 KWG

 

Zur Diskussion um den Bezeichnungsschutz der §§ 39 bis 42 KWG erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

 

Die Bundesregierung hat völlig Recht, wenn sie gegenüber der EU-Kommission darauf besteht, dass die Bezeichnung "Sparkasse" der Abgrenzung unterschiedlicher Arten von Kreditinstituten im Wettbewerb und damit dem Schutz des Wirtschaftsverkehrs dient. Letztlich profitiert davon der Verbraucher.

 

Die Dreigliedrigkeit des deutschen Bankensystems, die den mittelständischen Strukturen und der regionalen Vielfalt der deutschen Wirtschaft gerecht wird, benötigt klare Definitionen und Begrifflichkeiten. Dazu gehört auch die Bezeichnung Sparkasse. Unsere Bankenstruktur sichert besser als anderswo ein breites Angebot an Finanzdienstleistungen, auch im ländlichen Raum und für jedermann.

 

Aus kommunaler Sicht ist hervorzuheben, dass Sparkassen und Landesbanken mit einem Marktanteil von rund 55 Prozent die wichtigsten Kreditgeber der Städte, Gemeinden und Landkreise sind. Als Hausbanken der Kommunen tragen Sparkassen dazu bei, den notwendigen Strukturwandel in den Kommunen zu fördern. Sparkassen begleiten die Kommunen mit umfassenden Beratungsleistungen auf dem Weg der Verwaltungsmodernisierung.