Peter Götz, MdB

Pressemitteilung

Berlin, 21.09.2006

 

Innerstädtische Investitionen erleichtern - Vereinfachungen und Beschleunigungen führen zu Kostenentlastungen

 

Zur 1. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte (Drs 16/2496) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

 

Der vorliegende Gesetzentwurf erleichtert eine investitionsfreundlichere Kommunalpolitik. Die unionsgeführte Bundesregierung baut damit unnötige Bürokratie ab, fördert urbane Zentren, sichert die verbrauchernahe Versorgung und ermöglicht eine nachhaltige Stadtentwicklung.

 

Durch den wirtschaftlichen und demografischen Wandel stehen die Städte, Gemeinden und Landkreise vor erheblichen stadtentwicklungs- und wohnungspolitischen Herausforderungen. Mehr denn je müssen sich die Kommunen auf die Wiederherstellung und Sicherung funktionsfähiger urbaner Stadtquartiere und lebenswerter Dorfkerne konzentrieren.

 

Die Wiederbelebung innerörtlicher Industrie-, Bahn- und Konversionsbrachen ist anstrengender, als das Bauen auf der „grünen Wiese“. Deshalb ist es nur konsequent, die Rahmenbedingungen dafür spürbar zu verbessern.

 

Die vorgesehenen Vereinfachungen und Beschleunigungen führen zu Kostenentlastungen bei den Kommunen und zu einer Entbürokratisierung in zentralen Bereichen der Immobilienwirtschaft. Schon allein deshalb ist es ein gutes Gesetz.