Pressemitteilung
Rastatt, 16.06.2006
Rasthof Bühl: Prüfung von Alternativen mit enttäuschendem Ergebnis für Sinzheim
Bund hält an Erweiterung nach Norden fest
Das Bundesverkehrsministerium bleibt bei seiner bisherigen Planung, den Rasthof Bühl an der A 5 nach Norden in Richtung des Sinzheimer Ortsteils Halberstung zu erweitern. Dies geht aus einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth an den mittelbadischen Bundestagsabgeordneten Peter Götz (CDU) hervor.
Damit folgt das Ministerium dem Vorschlag der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg, die drei mögliche Ausbauvarianten (nach Norden, Osten und Süden) entwickelt und umfassend geprüft hat. Nach „Abwägung aller Belange“ könne dem gewünschten Ausbau nach Süden leider nicht entsprochen werden, fasst Karin Roth das aus Sinzheimer Sicht enttäuschende Ergebnis der Untersuchungen zusammen.
Peter Götz hatte sich zuvor auf Bitten des Sinzheimer Bürgermeisters Hans Metzner an die Behörde gewandt und sich dafür eingesetzt, mögliche Alternativen für die auf rund 260 Parkplätze ausgelegte Erweiterung zu überprüfen. Aus nachvollziehbaren Gründen wehrten sich die Bewohner von Sinzheim-Halberstung dagegen, dass in 150 Meter Entfernung von der Bebauung ein Parkplatz in dieser Größenordnung geschaffen werde, verdeutlichte der Abgeordnete in seinem Schreiben die Befürchtungen der Bevölkerung um zusätzliche Belastungen durch Abgase und Verkehrslärm.
Die Intervention durch Peter Götz nahm das Ministerium zum Anlass, mögliche Alternativen genauer unter die Lupe zu nehmen und die jeweiligen Interessen abzuwägen – allerdings nicht mit dem von den Betroffenen erhofften Ergebnis. „Gewichtige umweltfachliche, verkehrstechnische und wirtschaftliche Gründe“ führt das Bundesverkehrsministerium an. Ein Ausbau nach Osten, so die Behörde, hätte freie Sicht auf die Rastanlage, insbesondere die Lkw-Stellplätze, zur Folge. Werde die Anlage dagegen Richtung Norden erweitert, so könne ein bestehender Straßendamm entsprechend modelliert und als wirksame Abschirmung gegen die befürchteten Beeinträchtigungen der Halberstunger Bevölkerung genutzt werden.
Peter Götz verweist darauf, dass mit dieser Entscheidung das letzte Wort noch nicht gesprochen sei. Der Abgeordnete setzt nun auf das Planfeststellungsverfahren, das 2007 eingeleitet werden soll und in dem erneut eine Abwägung der Belange stattfinden wird.