Peter Götz, MdB

Pressemitteilung

Berlin, 18.05.2006

 

Götz: SGB II-Leistungsrecht schärfen –Konzentration auf wirklich Bedürftige sicherstellen

 

Zum Entwurf des SGB II-Fortentwicklungsgesetzes erklärt der Bundesvorsitzende der KPV und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

 

Die Koalitionsvereinbarung gibt Union und SPD das Grundsatzziel vor, dass durch detaillierte und passgenaue Veränderungen auf die Erfahrungen des ersten Jahres umfassend reagiert und der gesamte Hartz IV Prozess optimiert werden muss. Nach Meinung der Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, der Diakonie, des Vorsitzenden des Bundesverbands der Arbeiterwohlfahrt und des Generalsekretärs des Deutschen Roten Kreuzes wird dieses Ziel mit dem zwischenzeitlich vorgelegten SGB II-Fortentwicklungsgesetzes noch nicht erreicht.

 

Jetzt muss im Rahmen der weiteren Beratungen und der Anhörung im Ausschuss geprüft werden, ob die Leistungen mit dem Gesetzentwurf tatsächlich auf Hilfebedürftige konzentriert und Leistungsansprüche, beispielsweise durch Inanspruchnahme leistungsfähiger Angehöriger, begrenzt werden können. Einigkeit besteht darin, dass Anreize für Arbeit im Mittelpunkt stehen und die Leistungen auf die tatsächlich Bedürftigen konzentriert werden müssen.

 

Außerdem weist vor allem der Deutsche Landkreistag darauf hin, dass mit den vorgesehenen Verfahrens- und Organisationsvorschriften des Gesetzentwurfs eine erneute Zentralisierung des SGB II-Vollzugs droht. Damit bestünde die Gefahr, dass die Fehler der Vorgängerregierung in abgeschwächter Form wiederholt werden. Demgegenüber sollte vielmehr ein Weg gefunden werden, der einerseits der Verantwortung des Bundes gegenüber Bundesmitteln und andererseits dem verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gerecht wird.

 

In diesem Zusammenhang ist auch eine weitere Kernforderung der Kommunen zu prüfen, die die anhaltenden Probleme der BA-Software A2LL auflösen könnte. Um zukünftig nach einheitlichen Kriterien auf praktikable Weise Daten zu erheben, könnten die SGB II-Daten und die SGB II-Statistik in die neutrale Hand des Statistischen Bundesamts überführt werden.