Pressemitteilung
Berlin, 10.03.2006
Koalition steht zum Steuerprivileg für Abwasserbeseitigung - Die kommunale Wasserwirtschaft bleibt unangetastet
Zu den Befürchtungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, dass durch Bundesratsinitiativen die steuerliche Einordnung der Abwasserentsorgung in Frage gestellt werden könnte, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht zu ihrer im Koalitionsvertrag festgelegten Haltung. Die kommunale Wasserwirtschaft bleibt unangetastet.
Die Kommunen sollen auch in Zukunft eigenständig über die Organisation der Wasserversorgung wie auch der Abfall- und Abwasserentsorgung entscheiden können. Das Steuerprivileg für Abwasser- und Abfallentsorgung wird beibehalten.